Im Jahr 1429 begann ein legendärer Rechtsstreit zwischen den Brauern der Handelsstadt Jüterbog und dem Dorf Luckenwalde.
Hintergrund war, dass der Abt von Kloster Zinna, zu dem das Dorf Luckenwalde gehörte, nicht nur in seinem Kloster, sondern auch in Jüterbog ein Braurecht hatte, weil sich dort der Abtshof befand. Dieses doppelte Braurecht war den Braumeistern in Jüterbog ein Dorn im Auge. Sie hatten Sorge, dass auf dem Jüterboger Markt übermäßig viel Bier aus Luckenwalde verkauft würde.
In einem Vertrag von 1430 wurde deshalb die Verkaufsmenge des Biers aus dem Kloster Zinna eingeschränkt. Das zum Kloster gehörende Dorf Luckenwalde war von der Beschränkung allerdings ausgenommen.
Das empfanden die Jüterboger Brauer als Affront, der zudem ihr Geschäft gefährdete und ihren Stolz verletzt. Die Luckenwalder aber feierten das Privileg als Symbol ihrer zunehmenden Bedeutung.
Der Streit um das Bier hatte eine lange Fehde mit Jüterbog zur Folge, der laut Fontane „am liebsten handfest auf allen Kirchweihen“ ausgetragen wurde und die Menschen in Jüterbog zu Spottversen animierte, wie: „Lieber die Rute, als Luckenwalde an der Nuthe.“
Erst 1607 solidarisierten sich die Brauer beider Orte.