
Service bei Antenne Brandenburg - Lässt sich Fahrradklau vermeiden?
Die Fahrradsaison beginnt wieder und bei Antenne Brandenburg ging es um die schönsten Fahrradwege in Brandenburg. Was aber tun, wenn einem das Fahrrad geklaut wurde? Wir haben Tipps für Sie zusammengestellt, wie man das Diebstahlrisiko möglichst klein halten kann und auch Infos für den Fall, dass das Fahrrad doch abhanden gekommen ist .
Solche Geschichten wie diese passieren durchaus: eine Frau schließt ihr Rad vor ihrer Arbeitsstelle an, geht rein, guckt aus dem Fenster und sieht: einer klaut es. Sie also raus und hinterher und nimmt dem Dieb das Rad wieder ab.
Fragt sich: Darf man das? Überraschende Antwort: Man darf, jedenfalls dann, wenn man ganz sicher ist, dass das fragliche Rad einem tatsächlich gehört und wenn man das auch belegen kann. Im vorliegenden Fall, wo die Frau den Dieb ja auf frischer Tat ertappt hat, gilt der so genannte „Jedermann“- Paragraph der Strafprozessordnung (§ 127 STOPP). Der erlaubt es jedem, einen Straftäter bis zum Eintreffen der Polizei vorläufig festzunehmen, und das muss nicht einmal besonders sanft passieren.
Wenn ich den Dieb nicht in flagranti erwische, sondern das gestohlene Rad sozusagen im Stadtbild wiedersehe, auch dann kann ich es mir zurückholen. Dann greift Paragraph 229 des Bürgerlichen Gesetzbuches, der stellt klar, dass ich mir Diebesgut im Zuge der Selbsthilfe sozusagen "zurückklauen" kann und damit nicht rechtswidrig handle – und zwar, wenn behördliche Hilfe nicht rechtzeitig vor Ort sein kann. Natürlich muss ich absolut sicher mein Fahrrad als meins erkannt haben.
Den Nachweis muss ich jedoch nicht auf der Stelle führen. Wenn der Kaufbeleg, die Rahmennummer oder der Code zu Hause liegen, geht das auch später noch. Allerdings: sollte sich herausstellen, dass es sich NICHT um mein Rad handelt, dann gibt es richtig Ärger: Nötigung, üble Nachrede usw. stehen im Raum und es droht eine Vorstrafe.
Tipps für die Sicherheit
Das Fahrrad IMMER anschließen, auch wenn wir nur für drei Minuten zum Bäcker gehen.
Das Fahrrad FEST anschließen: an Abstellvorrichtungen, Laternenpfählen, Geländern, die stabil sind.
Das Fahrradschloss so weit wie möglich oben anbringen und das Fahrrad an einsehbarer Stelle platzieren.
Das Fahrrad auch in speziellen Abstellräumen wie Fahrradkeller anschließen und dann zusätzlich den Raum abschließen.
Ein hochwertiges Fahrradschloss benutzen. Am besten geeignet sind Bügelschlösser, in denen gehärteter Stahl verarbeitet ist. Dabei auf die so genannte VDS-Norm achten.
Das Fahrrad codieren lassen. Das machen die Polizei und der ADFC.
Zur Codierung sind mitzubringen: Kaufbeleg/ Rechnung mit Rahmennummer des Fahrrades sowie der Personalausweis.
Für den Versicherungsfall ein Foto (mit Aufnahmedatum) vom Fahrrad und danebenliegendem PA machen.
Für besonders hochwertige Fahrräder am besten beim Kauf eine Versicherungswertgarantie für 60 Euro im Jahr abschließen.
Einen Diebstahl immer bei der Polizei melden. Sie muss jeder Anzeige nachgehen und setzt die Rahmennummer in die Fahndungsliste.