Auto auf Münzen, Foto: colourbox
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Auto auf Münzen | Bild: Colourbox

Tagestipp | 05.12.2024 - Teure Autoversicherung - was kann man tun?

Die Autoversicherer erhöhen die Preise für das Jahr 2025 im Schnitt um stattliche 26 Prozent . Betroffene können aber auch noch im Dezember die Beitragserhöhung mit einer Kündigung aushebeln und anschließend den Vertrag wechseln. Wir sprachen mit Hermann-Josef Tenhagen von Finanztip über unsere Rechte.

Die meisten Autofahrer dürfen zum neuen Jahr ihre Ver­si­che­rung wechseln. Die normale Kündigungsfrist für den alten Vertrag beträgt einen Monat. Die Kündigung muss in diesem Jahr bis zum 2. Dezember beim Versicherer sein, da der übliche Stichtag 30. November auf ein Wochenende fällt.

Doch auch wer es bis zu diesem Datum nicht schafft, seine Kfz-Versicherung zu vergleichen und mit einem günstigeren Anbieter einen neuen Vertrag für 2025 abzuschließen, der kann vielleicht noch wechseln. „Wir rechnen damit, dass für viele Versicherte der Preis in der Kfz-Versicherung steigt, deshalb dürften in diesem Jahr besonders viele Verbraucher ein Son­der­kün­di­gungs­recht haben“, sagt Kathrin Gotthold, Ver­si­che­rungs-Expertin beim Geldratgeber Finanztip.

Mit einem Monat Kündigungsfrist raus aus dem alten Vertrag

Die Rechnungen mit den neuen, höheren Preisen kommen zum Ende des Ver­si­che­rungsjahres. Meistens bis Ende November, teils auch noch in den Dezember hinein. „Erhalten Versicherte eine Beitragsrechnung mit einer Preiserhöhung fürs kommende Jahr etwa erst am 15. November, dann können sie noch bis zum 15. Dezember kündigen – immer mit einem Monat Kündigungsfrist ab Erhalt des Schreibens“, sagt Gotthold.

Sonderkündigung trotz insgesamt sinkendem Beitrag möglich

Einen genauen Blick sollten Versicherte auf die Scha­den­frei­heits­klas­se (SF-Klasse) und den entsprechenden Rabatt werfen, wenn sie etwas weniger bezahlen sollen als bisher. „Ist der Autofahrer in einem Ver­si­che­rungsjahr schaden- und unfallfrei unterwegs gewesen, steigt er in eine höhere SF-Klasse und bekommt einen höheren Scha­den­frei­heits­ra­batt“, erklärt Gotthold. „Ein steigender Rabatt kann einen höheren Preis für die Autoversicherung kaschieren.” Gibt der Versicherer nicht den vollen Rabatt weiter, liegt eine versteckte Preiserhöhung vor.

Versteckte Preiserhöhungen erkennen

Kunden können solche versteckten Preiserhöhungen erkennen, indem sie auf den Vergleichsbeitrag achten. Liegt der neue Beitrag über dem Vergleichsbeitrag, gibt es ein Son­der­kün­di­gungs­recht. Den Vergleichsbeitrag müssen Versicherer seit einigen Jahren nicht mehr angeben. Mit einer einfachen Formel können Ver­si­che­rungskunden aber die Rechnung selbst überprüfen:
Alter Beitrag x neuer Beitragssatz : alter Beitragssatz

Beispiel für die Haftpflicht: Der alte Beitrag lag bei 500 Euro und auf der Rechnung für 2025 stehen nur noch 480 Euro. Die Person ist aber von SF-Klasse 2 (alter Beitragssatz: 49 Prozent) im neuen Jahr in die SF-Klasse 3 (neuer Beitragssatz: 46 Prozent) aufgestiegen. Die Berechnung wäre in dem Fall laut Formel: 500 € x 0,46 : 0,49 = 469,39 €. Der Vergleichsbeitrag ist also kleiner als der neue Rechnungsbeitrag. Damit liegt eine versteckte Beitragserhöhung vor, der Kunde darf kündigen.

Kündigung nach Schaden oder Halterwechsel

Auch nach einem Halterwechsel, also wenn der Versicherte sein Auto verkauft hat, steht ihm ein Son­der­kün­di­gungs­recht zu. Ebenso nach einem Schaden – egal, ob der Versicherer die Kosten übernommen oder die Regulierung abgelehnt hat. Die Kündigungsfrist beträgt immer einen Monat. Bei einer Schadenmeldung beginnt die einmonatige Kündigungsfrist, sobald der Schaden reguliert oder die Regulierung abgelehnt ist. Achtung: Auch die Ver­si­che­rung hat in Folge eines Schadens ebenfalls das Recht, den Vertrag zu außerordentlich zu kündigen.

Richtig kündigen

„Versicherte, die ihren Ver­si­che­rungsvertrag mit einer Sonderkündigung beenden, müssen im Schreiben den Kündigungsgrund nennen“, rät Gotthold. Für die meisten Verträge reicht eine Kündigung per E-Mail. Nur für Verträge, die vor dem 1. Oktober 2016 geschlossen wurden, muss eine Kündigung schriftlich erfolgen, am besten als Brief mit Einschreiben oder per Fax. Gültig ist die Kündigung erst, wenn sie fristgerecht bei der alten Ver­si­che­rung eingegangen ist.

So hat Finanztip untersucht

[1] Repräsentative Umfrage unter Autofahrern: Die Umfragedaten beruhen auf einer Online-Befragung von Innofact im Auftrag von Finanztip, an der im September 2024 1.029 Personen teilgenommen haben. Die Ergebnisse sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren. Nach bevölkerungsrepräsentativer Quotierung der Screening-Interviews wurden (Mit-)Entscheider um das Thema Kfz-Versicherung befragt.

[2] Untersuchung zu Beitragssteigerungen in der Kfz-Versicherung: Im Oktober 2023 und im Oktober 2024 haben die Ver­si­che­rungsexperten von Finanztip für zehn fiktive Beispielkunden und ihre Autos auf Nafi-Auto Ver­si­che­rungstarife abgefragt und die bis zu zehn günstigsten angezeigten Tarifen der beiden Jahre verglichen. Für alle Fahrer, Versicherte und Autos haben sie das Alter beibehalten, auch die Scha­den­frei­heits­klas­se war statisch. So soll die größtmögliche Vergleichbarkeit sichergestellt sein.

Quelle: Finanztip

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