Tagestipp | 27.08.2024 - Heizungsgesetz: Förderung für alle Eigentümer
Ab heute können nun wirklich alle Eigentümer eine Förderung für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung beantragen. Auch Vermieter von Einfamilienhäusern zum Beispiel. Wir sprachen mit Annika Krempel aus der Wirtschaftsredaktion darüber.
Ab sofort können auch Vermieter von Einfamilienhäusern sowie Unternehmen und Kommunen staatliche Fördermittel beantragen, wenn sie alte Gas- und Ölheizungen austauschen. Damit sind jetzt alle Hausbesitzer und Wohnungseigentümer antragsberechtigt.
Vorgesehen ist eine Förderung von mindestens 30 Prozent; egal ob Wohn- oder Geschäftsgebäude. Abhängig von Einkommen und Geschwindigkeit des Heizungstauschs ist sogar ein Zuschuss von bis zu 70 Prozent möglich.