Junge Frau mit Energy Drink, Foto: Colourbox
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Junge Frau mit Energy Drink | Bild: Colourbox

Tagestipp | 02.09.2024 - Energy Drinks nichts für Schulkinder

Der Ernst des Lebens beginnt wieder und damit die Schüler den überstehen, sind natürlich auch wieder Proviant und Getränke in der Schultasche. Bei manchen aber auch Energy-Drinks - und das sogar schon bei Grundschülern! Die Verbraucherschützer fordern deshalb ein Verkaufsverbot an Minderjährige. Wir sprachen mit Tanja Schirmer von der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Selbst an Grundschulen sind Energy-Getränke inzwischen alltäglich geworden. Beliebt sind sie bei Kindern und Jugendlichen vor allem, weil sie sehr süß schmecken. Über den hohen Koffeingehalt sind sich die wenigsten bewusst. Warnhinweise sind leicht zu übersehen, da Firmen sie meist sehr klein aufdrucken. Verbraucherschützer:innen fordern ein Verbot des Verkaufs an Minderjährige. Diana Marwitz von der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) erklärt, was Lehrkräfte und Eltern tun können.

Zu viel Koffein und Zucker: zwei Tassen Kaffee, 20 Würfel Zucker in einer Dose

Das Problem bei Energy Drinks ist ihr hoher Zucker- und Koffeingehalt. „Eine große Dose mit 500 ml enthält 160 Milligramm Koffein, das entspricht etwa zwei Tassen Bohnenkaffee. Außerdem können bis zu 20 Zuckerwürfel im Getränk stecken“, sagt Diana Marwitz, Lebensmittelexpertin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB). Die extreme Süße der Getränke stellt ein besonderes Problem dar, da sie den bitteren Geschmack des Koffeins überdeckt. Dies verführt auch zum Trinken von mehr als einer Dose. Unangenehme Nebenwirkungen wie Unruhe und Schlafstörungen können die Folge sein.

Bessere Kennzeichnung und Verkaufsverbot an Minderjährige

Verbraucherzentralen erachten eine bessere Kennzeichnung von Produkten wie Energy Drinks als dringend notwendig. Der bloße Hinweis auf einen „erhöhten Koffeingehalt“ sei völlig unzulänglich, so Marwitz. Auch der inzwischen obligatorische Warnhinweis „Für Kinder, Schwangere und stillende Frauen nicht geeignet“, der erst nach genauem Hinschauen auf der Rückseite zu finden ist, reiche nicht aus. Die Verbraucherzentrale fordert daher, dass diese Hinweise deutlich sichtbar auf der Vorderseite der Produkte stehen und für Minderjährige ein Verkaufsverbot greift.

Lebensmittelverpackungen lesen lernen

„Wir sehen es als dringend nötig an, bei jungen Menschen das Bewusstsein für einen verantwortungsvollen Umgang mit koffeinhaltigen Getränken zu fördern“, sagt Marwitz. Das Lesen von Lebensmittelverpackungen müsse eine Selbstverständlichkeit sein. Die Schüler:innen sollten erkennen, dass auf Verpackungen zwar viele Informationen und Werbebotschaften stehen, vor allem jedoch das Kleingedruckte von großer Bedeutung ist. Für Schulen halten die Verbraucherzentralen Unterrichtsmaterialien zum Thema bereit.

Die richtige Getränkewahl für den Schultag

Kinder und Jugendliche sollten immer ausreichend Getränke im Schulrucksack haben. „Am besten geeignet für die Schule sind Wasser, ungesüßte Tees oder Fruchtsaftschorlen“ erklärt Marwitz. Ganz besonders an warmen Tagen ist eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr unerlässlich. Regelmäßiges Trinken fördert die Konzentrationsfähigkeit im Unterricht und das Wohlbefinden.

Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg

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